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1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Ahlden Edelmetalle GmbH .(nachfolgend: Ahlden Edelmetalle) im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmen, beide werden nachfolgend als Vertragspartner oder Kunde bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. (2)Verbraucher und Unternehmer sind solche im Sinne des BGB. (3)Mit Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen. (4)Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.
§ 2 Informationspflicht Edelmetallanlagen.com ist die Onlinehandelsplattform von der Firma Ahlden Edelmetalle GmbH Sitz-und Gerichtsstand ist Walsrode AG Waslrode HRB 5178, unsere Adresse: Hanns-Hoerbiger-Str. 11, 29664 Waslrode, Tel. 0 51 61 / 98 58 0, E-Mail:
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§ 3 Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Ahlden Edelmetalle GmbH Hanns-Hoerbiger-Str. 11 29664 Walsrode Fax: 05161 / 98 58 59
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Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder - eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
Ende der Rückgabebelehrung
§ 4 Vertragsschluß (1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. (1.1) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E- Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. (2) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorabüberweisung, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. (3) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Artikel der Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche (1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorabüberweisung sofort nach Auftragsbestätigung zahlbar. Zahlt der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszinssatz wir mit 4,5 % über dem Basiszinssatz dem Kunden angelastet. (3) Zuzüglich zum Kaufpreis wird eine Liefergebühr erhoben. Abhängig vom Gesamtwert der Lieferung werden unterschiedliche Versandarten und Versicherungen gewählt. (4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden. (5) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Naturgewalt oder ähnliche Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. (6) Lieferverzug durch Ahlden Edelmetalle tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Falls Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist um 12 Wochen. Ahlden Edelmetalle informiert den Kunden umgehend bei solchen Verzögerungen.
§ 6 Geldwäsche (1) Bargeldgeschäfte über 15.000 € erfordern eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reispasses. (2) Der Vertragspartner versichert, durch die Annahme der AGB zu Beginn des Bestellvorgangs, auf eigene Rechnung zu handeln.
§ 7 Lieferbedingungen und Gefahrenübergang (1) Die Versendung der Ware erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang des vereinbarten Kaufpreises auf dem von Ahlden Edelmetalle genannten Konto. Zahlungseingang bedeutet, dass der vereinbarte Kaufpreis vollständig und unwiderrufbar zur freien Verfügung auf dem Konto eingegangen sein muss. (2) Bei anderen Zahlungsarten (Kreditkarte oder andere Zahlungssysteme) gilt ebenfalls die vollständige und liquide Verfügbarkeit der als Kaufpreis vereinbarten Summe auf dem Geschäftskonto von Ahlden Edelmetalle als Zahlungseingang. (3) Wir sind jederzeit zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teilleistung oder Teillieferung wurde vertraglich ausgeschlossen. (4) Ist der Kunde Verbraucher, so geht bei Lieferung durch Ahlden Edelmetalle die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. (5) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes bei Lieferung durch Ahlden Edelmetalle auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unsere Versandzentrale verlassen hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist. (6) Der Versand erfolgt mit einem Wertlogistiker. (7) Der Werttransport erfolgt ausschließlich in Deutschland.
§ 8 Sachmängel (1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. (2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Vertragspartner hat uns offensichtliche Sachmängel innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich anzuzeigen und zu rügen, verborgene Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung; Andernfalls ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (3) Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (4) Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. (5) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (6) Für den Fall, dass eine Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die geschuldete Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatztanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so bleibt der Vertragsgegenstand beim Vertragspartner und der Schadensersatz bezieht sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch uns arglistig verursacht wurde. (7) Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. (8) Kleine Kratzer und Gebrauchsspuren sind bei Anlagemünzen oder Barren kein Sachmangel sondern durchaus die Regel, da Sie häufig lange im Umlauf sind. Wir liefern alle Anlagemetalle in bankenfähiger Handelsqualität.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Ahlden Edelmetalle GmbH.
§ 10 Haftungsbegrenzung (1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§ 11 Schlußbestimmungen (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Ahlden Edelmetalle GmbH und dem Vertragspartner (Kunde oder Unternehmer) gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt.
Stand: 06/2010
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